Zuständigkeitsbereich
Örtlich:
Herr Dr. Mittelstädt ist zum Notar mit Amtssitz in Hamburg bestellt. Er darf auch Angelegenheiten betreuen, die örtlich nicht in Hamburg angesiedelt sind. Er kann beispielsweise den Kauf eines Grundstücks oder einer Wohnung in Ahrensburg oder Berlin, den Ehevertrag eines Ehepaars mit Wohnsitz in Großhansdorf oder Köln oder die Gründung einer GmbH mit Sitz in Norderstedt oder München betreuen. Falls einer der Beteiligten hierfür einmal nicht nach Hamburg kommen kann, lässt sich eine Beurkundung in Hamburg in vielen Fällen durch eine Stellvertretung oder nachträgliche Genehmigung andernorts ermöglichen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Herr Dr. Mittelstädt darf seine Amtshandlungen (Beurkundungen, Beglaubigungen etc.) innerhalb des gesamten Hamburger Stadtgebiets vornehmen und zwar nicht nur in seinem Notariat in Hamburg-Volksdorf, sondern im Rahmen eines Auswärtstermins auch andernorts in Hamburg (z.B. in den übrigen Walddörfern, Rahlstedt, Wellingsbüttel, Sasel, Barmbek).
Sachlich:
Herr Dr. Mittelstädt ist als Notar zuständig für sämtliche notariellen Angelegenheiten. Einen Überblick über die wichtigsten Tätigkeitsfelder von Herrn Dr. Mittelstädt erhalten Sie hier.